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Zur heutigen Debatte und namentlichen Abstimmung über das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Hubertus Fehring:

„Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist integrationsfeindlich, verfassungswidrig und angesichts der aktuellen außenpolitischen Situation politisch fahrlässig. Aus diesen Gründen habe ich wie die gesamte CDU-Landtagsfraktion heute gegen das Gesetz gestimmt – im Gegensatz zu den Abgeordneten von SPD und Grünen.

Ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer würde jede Politik für Integration durchkreuzen. Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Wer sich über Jahre bewusst gegen die Einbürgerung entscheidet, darf kein gesondertes Wahlrecht bekommen. 
 

Das Grundgesetz bestimmt, dass das Wahlrecht unmittelbar an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden ist. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt auch nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit. Ansonsten schließt das Grundgesetz die Teilnahme von Ausländern an Wahlen sowohl in Land als auch in den Kommunen aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht so auch bestätigt. 
 

In einer Situation, in der der türkische Staatspräsident Erdogan und seine Gefolgsleute versuchen, unser Land zu spalten, will Rot-Grün diesen innertürkischen Konflikten auch noch in unseren Stadt- und Gemeinderäten Raum geben. Das ist in der aktuellen Lage politisch fahrlässig – und exakt das falsche Signal an Herrn Erdogan.“